
Es ist immer schön, wenn man sich auf einen Präzedenzfall berufen kann. Hinter diesem gewichtigen Wort steckt folgende Haltung: Das haben wir schon mal gemacht, dann können wir das jetzt auch wieder machen. Juristen suchen gern nach Präzedenzfällen, um Strafen für ihre Mandanten zu mildern oder komplett abzuwenden. Bei mir läuft das Ganze zwei Nummern kleiner: Ich will einen Regelverstoß in meinem Projekt 366 rechtfertigen.
Es ist ein ziemlich heftiger Regelverstoß, zugegeben, denn ich habe heute kein Foto gemacht. Aber ich zeige ein Bild, das heute erstmals veröffentlicht wurde, und genau dafür gibt es einen Präzedenzfall, nämlich mein Foto vom 17. Juli dieses Jahres. Das war auch früher entstanden, ich musste damals aber warten, bis die „Welt am Sonntag“ es gedruckt hatte, bevor ich es selbst auf meinem Blog zeigen konnte.
Heute verhält es sich ähnlich. Da ich ja die Rockband Subway to Sally auf ihrer traditionellen Jahresend-Tournee „Eisheilige Nacht“ begleite, habe ich sie vor dem Tourstart bei einer der letzten Proben besucht, und da war auch eine Abgesandte der Deutschen Stiftung gegen Leukämie anwesend. Sie erhielt Gewebeproben der sieben Musiker, so dass die eventuell in Zukunft als Knochenmarkspender für Leukämiekranke infrage kommen. Die Aktion habe ich natürlich fotografiert, allerdings waren auch eine Reporterin und ein Fotograf der Märkischen Allgemeinen Zeitung da. Das ist wichtig, weil man auch öffentlich darüber reden muss, wenn man Gutes tut – damit mehr Leute davon Kenntnis nehmen.
Subway to Sally wollen mit der Aktion ihre vielen Fans ermuntern, sich ebenfalls typisieren zu lassen. Näheres dazu findet man in einer Geschichte der MAZ, die ich hier gern verlinke.
Das mache ich aus demselben Grund (statt selbst etwas zu schreiben), aus dem ich heute kein eigenes Foto produziert habe: Ich bearbeite gerade die letzten Hochzeitsfotos des Jahres, und das fordert den ganzen Mann. Zumal es ja auch Donnerstagfrüh wieder los geht zur nächsten Eisheiligen Nacht.
Aber Subway to Sally waren so weise, dass sie auf ihrer Facebookseite zunächst das aktuelle Stück der Zeitung geteilt und heute, ein paar Tage später, noch einmal einen eigenen Aufruf zur Typisierung eingestellt haben – nun garniert mit meinen noch unveröffentlichten Fotos.
Insofern denke ich, dass dieser Fall vergleichbar ist mit der erwähnten Geschichte in der „Welt am Sonntag“ – und dass mein Regelverstoß keine Folgen haben sollte. Na ja, die hat er sowieso nicht, da ich ja Ankläger, Verteidiger und Richter in einer Person bin.
Juristisch nicht ganz sauber, aber ungemein praktisch.