
Ich habe heute eine Hochzeit fotografiert (ja, am 9.12. kann man heiraten) und dabei einen richtig guten DJ kennen gelernt. Was ihn auszeichnet: Er spielt nicht nur Dateien ab, sondern er spielt immer mal auch selbst Saxophon zum Playback. Und wenn ihm danach ist, singt er sogar. Vor allem das lässige Saxophonieren (er schlendert spielend durch den Festsaal) habe ich so noch nicht gesehen, und darum empfehle ich ihn uneingeschränkt: Jürgen Schwarz, www.djjs.de. Und ich erkläre hier auch, warum ich so schamlos Werbung für ihn mache.
Ich will ihn milde stimmen, denn leider habe ich im Eifer des Gefechts vergessen, ihn zu fragen, ob es okay ist, dass sein Foto hier in meinem Blog auftaucht. Und neben Urheberrecht und Nutzungsrecht (alles meins) ist auch das Persönlichkeitsrecht (seins) eine nicht ganz unwichtige Sache im Zusammenhang mit Fotos.
Das Persönlichkeitsrecht ist grundsätzlich einfach zu verstehen: Wer auf einem Foto zu sehen ist, muss der Veröffentlichung dieses Fotos zustimmen, sonst darf es nicht veröffentlicht werden.
Natürlich gibt es Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte und Menschen als Beiwerk. Personen der Zeitgeschichte sind z.B. Promis oder auch ganz normale Leute, die irgendetwas Berichtenswertes machen. Kriminelle zum Beispiel, aber auch Helden des Alltags: Wenn man über sie berichtet, dann darf (in der Regel) ein Bild dazu gezeigt werden.
Beiwerk-Menschen sind Leute, die z.B. am Kölner Dom vorbeigehen und notgedrungen auf einem Foto vom Kölner Dom zu sehen sind. Müsste man jeden einzelnen um Erlaubnis bitten, könnte niemand jemals ein Foto vom Kölner Dom oder anderen Orten veröffentlichen. Allerdings darf man keinen Passanten mit einem 600-Millimeter-Teleobjektiv abschießen, das Bild online stellen und dann sagen, der Mann oder die Frau habe ja vor dem Kölner Dom herumgelungert, wo sei das Problem? Wenn der Mensch vorm Kölner Dom aber z.B. die Bundeskanzlerin ist, dann geht das mit dem Teleobjektiv und der Veröffentlichung trotzdem.
Zustimmungsfrei sind allerdings nur Bilder, die in der Öffentlichkeit entstehen, also tatsächlich vorm Kölner Dom und nicht etwa auf einer privaten Hochzeitsfeier im Landhotel Classic Wensickendorf (das ist nordöstlich von Berlin, in der Nähe von Wandlitz).
Was mache ich jetzt mit meinem Foto des talentierten DJs (den ich tatsächlich sehr gut finde und das nicht nur so sage, weil ich das Foto im Blog brauche)?
Ich werde ihm einen Link auf diesen Blogbeitrag schicken und ihn nachträglich um Erlaubnis bitten. Das kann man immer machen, bei so ziemlich jedem Regelverstoß. Manchmal kommt die Erlaubnis, manchmal nicht (z.B. beim Messerstechen), ich hoffe jetzt einfach, der DJ sieht in der Veröffentlichung des Fotos mehr Vorteile als Nachteile.
Und wenn nicht, muss ich halt ein anderes Bild vom heutigen Tag finden – ich wüsste auch schon welches: Der 15-Kilo-Truthahn auf dem Büffet sah vor dem Tranchieren wirklich gut aus.
Und Tiere haben kein Persönlichkeitsrecht, gebratene schon mal gar nicht.